Honorar
Psychotherapie
Die Honorierung erbrachter Leistungen erfolgt auf Honorarbasis. Der Stundensatz für eine Therapiestunde (à 50 Minuten) beträgt € 120,–. Das Honorar für ein Erstgespräch beträgt € 80,–.
Als in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragene Psychotherapeutin besteht die Möglichkeit, für Psychotherapie gemeinsam eine Bezuschussung durch die für Sie zuständige Krankenkasse zu beantragen. Die Zuschusshöhe liegt derzeit zwischen € 33,– (ÖGK) und € 46,– (SVS) pro Sitzung.
Ich verfüge über ein limitiertes Kontingent an von der Kasse vollfinanzierten Therapieplätzen. Hier kommt es zu oft längeren Wartezeiten (Warteliste). Kriterien der Zuerkennung sind dringender Psychotherapiebedarf, finanzielle Notwendigkeit, und ein Erstgespräch mit mir, in welchem wir uns zu einer Zusammenarbeit entscheiden.
Coaching und Angehörigenbegleitung
Eine Einheit beträgt 50 Minuten und wird mit einem Honorarsatz von € 195,– pro Sitzung veranschlagt. Das Gleiche gilt für die Verrechnung der Begleitung von Angehörigen.
Für Coaching und Angehörigenbegleitung besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit oder oftmals eine Förderung durch die Übernahme eines Kontingents an Stunden durch die Einrichtung, in der Sie tätig sind. Förderung gibt es auch von staatlicher Seite wie z.B. den Angehörigenbonus.